Stand: 22. September 2026
Allgemeine Geschäftsbedingungen
Für Lieferungen, Installations-, Wartungs-, Reparatur- und sonstige Werkleistungen von MMst. Florian Holzer – Holzer Installationen.
1. Geltungsbereich und Einbeziehung
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für Verträge zwischen MMst. Florian Holzer, Holzer Installationen, und seinen Auftraggebern, wenn der Auftraggeber vor Abgabe seiner Vertragserklärung auf ihre Geltung hingewiesen wurde und die Möglichkeit hatte, sie einzusehen, zu speichern und auszudrucken. Ein Hinweis samt unmittelbar aufrufbarem Link auf diese AGB im Angebot ist dafür vorgesehen. Auf Wunsch werden die AGB zusätzlich als PDF oder in Papierform bereitgestellt.
Abweichende Vereinbarungen sowie individuell ausgehandelte Vertragsbedingungen gehen diesen AGB vor. Gegenüber Verbrauchern gelten diese AGB nur, soweit sie zwingenden gesetzlichen Bestimmungen nicht widersprechen. Maßgeblich ist die bei Vertragsabschluss bereitgestellte Fassung.
2. Angebot und Vertragsabschluss
Angebote sind – sofern im Angebot nichts anderes angegeben ist – 21 Tage ab Angebotsdatum gültig. Ein Vertrag kommt durch schriftliche Auftragsbestätigung, Unterzeichnung eines Angebots, eindeutige Annahmeerklärung oder Beginn der vereinbarten Ausführung zustande.
Leistungsumfang, Materialien und Ausführungsart bestimmen sich nach dem angenommenen Angebot beziehungsweise der individuellen Vereinbarung. Technisch notwendige, geringfügige und zumutbare Änderungen bleiben vorbehalten, sofern sie die vereinbarte Funktion nicht beeinträchtigen.
Treten nach Abgabe des Angebots außergewöhnliche und von Holzer Installationen nicht beeinflussbare Preisänderungen bei Herstellern oder Lieferanten ein, wird der Auftraggeber darüber vor Materialbestellung informiert. Eine Preisanpassung erfolgt nur, soweit sie im konkreten Fall ausdrücklich vereinbart und gesetzlich zulässig ist; andernfalls kann ein aktualisiertes Angebot gelegt werden.
3. Kostenvoranschläge, Preise und Zusatzleistungen
Gegenüber Verbrauchern ist ein Kostenvoranschlag verbindlich, sofern er nicht ausdrücklich als unverbindlich bezeichnet wurde. Zeichnet sich bei einem unverbindlichen Kostenvoranschlag eine beträchtliche Überschreitung ab, wird der Auftraggeber verständigt. Gegenüber Unternehmern sind Kostenvoranschläge im Zweifel unverbindlich.
Preise verstehen sich in Euro. Ob Umsatzsteuer enthalten ist, ergibt sich aus Angebot oder Rechnung. Soweit kein Pauschal- oder Fixpreis ausdrücklich vereinbart wurde, erfolgt die Abrechnung nach dem tatsächlichen Material- und Zeitaufwand; dieser kann in einer Aufmaß- oder Arbeitsliste dokumentiert werden. Zusätzliche, geänderte oder bei Vertragsabschluss nicht erkennbare, aber technisch erforderliche Leistungen werden nach Vereinbarung beziehungsweise nach tatsächlichem Material- und Zeitaufwand verrechnet. Das gilt insbesondere für verdeckte Schäden, ungeeignete Bestandsleitungen oder nicht erkennbare bauliche Verhältnisse.
4. Angebotsumfang und nicht enthaltene Leistungen
Maßgeblich für den Leistungsumfang ist das jeweilige schriftliche Angebot. Sofern darin nicht ausdrücklich anders angeführt, sind folgende Arbeiten und Leistungen nicht im Angebotspreis enthalten:
- Fliesenlegerarbeiten,
- Stemm-, Schlitz- und sonstige Baumeisterarbeiten,
- Elektroarbeiten sowie Arbeiten an elektrischen Anschlüssen und Zuleitungen,
- Estricharbeiten einschließlich Ausbesserung oder Wiederherstellung.
Werden solche Leistungen für die Ausführung erforderlich, sind sie vom Auftraggeber rechtzeitig durch befugte Fachunternehmen zu veranlassen oder werden – nach gesonderter Vereinbarung – zusätzlich beauftragt und verrechnet. Erforderliche Wiederherstellungs-, Verputz-, Maler-, Trockenbau- und sonstige Folgearbeiten sind ebenfalls nur enthalten, wenn sie im Angebot ausdrücklich genannt sind.
5. Mitwirkung des Auftraggebers
Der Auftraggeber sorgt rechtzeitig für freien und sicheren Zugang zum Leistungsort, erforderliche Anschlüsse und Genehmigungen sowie für richtige Angaben über Leitungsverläufe, vorhandene Anlagen und bekannte Gefahren. Notwendige Vorarbeiten anderer Gewerke müssen termingerecht abgeschlossen sein.
Verzögerungen oder Mehraufwendungen, die durch fehlende Mitwirkung, unrichtige Angaben oder nicht geeignete bauseitige Voraussetzungen entstehen, können nach tatsächlichem Aufwand verrechnet werden.
6. Termine und Leistungshindernisse
Ausführungstermine sind nur verbindlich, wenn sie ausdrücklich als Fixtermin bestätigt wurden. Bei höherer Gewalt, Lieferengpässen, behördlichen Maßnahmen, Krankheit, unvorhersehbaren technischen Hindernissen oder Verzögerungen anderer Gewerke verlängern sich Fristen angemessen, soweit das Hindernis nicht von Holzer Installationen zu vertreten ist. Gesetzliche Rechte von Verbrauchern bleiben unberührt.
7. Abnahme und Dokumentation
Nach Fertigstellung ist die Leistung vom Auftraggeber zu prüfen und zu übernehmen. Offensichtliche Beanstandungen sollen möglichst bei Übergabe mitgeteilt werden, damit sie rasch geprüft und behoben werden können. Gesetzliche Gewährleistungsrechte von Verbrauchern werden dadurch weder verkürzt noch ausgeschlossen.
Übergebene Bedienungs-, Wartungs- und Sicherheitshinweise sind zu beachten. Vorgeschriebene Wartungen und Überprüfungen sind fristgerecht durch befugte Fachbetriebe durchführen zu lassen.
8. Anzahlung und Zahlungsbedingungen
Beträgt der im Auftrag enthaltene Waren- beziehungsweise Materialwert mindestens 500 Euro, ist vor Arbeitsbeginn eine Anzahlung in Höhe von 60 % der gesamten Auftragssumme zu leisten, sofern im konkreten Angebot nichts anderes vereinbart wurde. Holzer Installationen ist in diesem Fall erst nach vollständigem Eingang der Anzahlung zur Materialbestellung und zum Beginn der Arbeiten verpflichtet.
Rechnungen sind binnen 7 Werktagen ab Rechnungseingang zu bezahlen, sofern im Angebot oder auf der Rechnung keine andere Zahlungsfrist angegeben ist. Ein Skontoabzug ist nur zulässig, wenn dieser im Angebot oder auf der Rechnung ausdrücklich eingeräumt wurde, und nur unter den dort genannten Voraussetzungen. Teil- und Abschlagsrechnungen können entsprechend dem Leistungsfortschritt vereinbart oder gestellt werden. Bei Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Verzugszinsen; notwendige und angemessene Mahn-, Inkasso- und Rechtsverfolgungskosten können verrechnet werden.
9. Eigentumsvorbehalt
Gelieferte, noch nicht fest mit einer unbeweglichen Sache verbundene Waren und Materialien bleiben bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum von Holzer Installationen. Zwingende gesetzliche Bestimmungen über den Eigentumsübergang bleiben unberührt.
10. Gewährleistung und Herstellergarantien
Es gelten die gesetzlichen Gewährleistungsbestimmungen. Verbrauchern stehen ihre gesetzlichen Rechte uneingeschränkt zu. Gegenüber Unternehmern gelten zusätzlich die gesetzlichen Prüf- und Rügepflichten.
Eine Herstellergarantie ist eine freiwillige Leistung des jeweiligen Herstellers und besteht nur nach dessen Garantiebedingungen. Sie berührt die gesetzlichen Gewährleistungsansprüche gegen Holzer Installationen nicht.
Keine Gewährleistung besteht für Schäden, die nach Übergabe durch unsachgemäße Bedienung, fehlende oder nicht fachgerechte Wartung, Eingriffe unbefugter Dritter, ungeeignete Betriebsmittel, normalen Verschleiß oder nicht von Holzer Installationen zu vertretende Umstände verursacht werden.
11. Haftung
Gegenüber Verbrauchern gelten die gesetzlichen Haftungsbestimmungen. Eine Haftung für Personenschäden sowie für vorsätzlich oder grob fahrlässig verursachte Schäden wird nicht beschränkt.
Gegenüber Unternehmern ist die Haftung für leicht fahrlässig verursachte Sach- und Vermögensschäden ausgeschlossen, soweit keine wesentliche Vertragspflicht verletzt wird und gesetzlich kein zwingender Haftungsgrund besteht. Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz bleiben unberührt.
12. Rücktrittsrechte von Verbrauchern
Bei Verträgen mit Verbrauchern, die außerhalb von Geschäftsräumen oder im Fernabsatz geschlossen werden, gelten die gesetzlichen Rücktrittsrechte nach dem FAGG. Die Rücktrittsbelehrung und das Muster-Widerrufsformular werden auf dieser Website dauerhaft speicher- und ausdruckbar bereitgestellt und im konkreten Anwendungsfall rechtzeitig vor Vertragsabschluss übermittelt.
Verlangt der Verbraucher, dass mit einer Dienstleistung innerhalb der Rücktrittsfrist begonnen wird, erfolgt der Beginn nur nach einem ausdrücklichen Verlangen des Verbrauchers. Bei vollständiger Vertragserfüllung innerhalb der Rücktrittsfrist wird zusätzlich die gesetzlich erforderliche Bestätigung über die Kenntnis des möglichen Verlusts des Rücktrittsrechts eingeholt.
13. Datenschutz
Personenbezogene Daten werden nur verarbeitet, soweit dies für Anbahnung, Durchführung, Abrechnung und Dokumentation des Vertrags sowie zur Erfüllung gesetzlicher Pflichten erforderlich ist. Weitere Informationen enthält die Datenschutzerklärung.
14. Anwendbares Recht und Gerichtsstand
Es gilt österreichisches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Für Verbraucher gilt diese Rechtswahl nur, soweit dadurch zwingender Schutz des Rechts ihres gewöhnlichen Aufenthalts nicht entzogen wird.
Für Streitigkeiten mit Unternehmern wird – soweit gesetzlich zulässig – die Zuständigkeit des sachlich zuständigen Gerichts am Unternehmenssitz von Holzer Installationen vereinbart. Für Verbraucher gelten die gesetzlichen Gerichtsstände.
15. Schlussbestimmungen
Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleiben die übrigen Bestimmungen davon unberührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt die gesetzliche Regelung. Änderungen und Ergänzungen sollen aus Beweisgründen in Textform festgehalten werden.
Hinweis: Entscheidend für den jeweiligen Auftrag sind zusätzlich das konkrete Angebot, die Leistungsbeschreibung und individuell getroffene Vereinbarungen.
Kontakt